Double-Opt-In für Newsletter
Im Hinblick auf eine Newsletteranmeldung von Interessenten wird das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren wichtig. Dabei handelt es sich um eine automatisierte Mail nach der Newsletteranmeldung, in welcher der Interessent um die Bestätigung seines Interesses gebeten wird. So soll sichergestellt werden, dass tatsächlich der Inhaber der angemeldeten E-Mail-Adresse die Anmeldung durchgeführt hat. Verbindlich vorgeschrieben ist dieses Verfahren nicht, es stellt für den Webseitenbetreiber aber eine zusätzliche Sicherheit dar.
Die bisher schon existierende Text mit dem Hinweis, dass dem Interessenten Neuigkeiten zu Geschäft und Produkten zugesandt werden, ist laut IT-Recht Kanzlei weiterhin zulässig und erfordert keine Änderung. Ebenso gilt, dass bestehende Einwilligungen in den Newsletter-Versand ihre Gültigkeit unter der DSGVO nicht verlieren und dementsprechend keine erneute Einwilligung angefordert werden muss.
Wir setzen für Sie das Double-Opt-In-Verfahren um, damit Sie auch in Zukunft Ihren Newsletter DSGVO-konform verschicken können.
Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-datenschutz-grundverordnung.html